
Investitionsfreibetrag (IFB) – Änderung ab 1. November 2025
Beim Investitionsfreibetrag handelt es sich um eine zusätzliche Betriebsausgabe, welche bei begünstigten Investitionen abgesetzt werden kann.
Voraussetzung dafür ist die Erzielung von betrieblichen Einkünften (aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb). In Anspruch genommen werden kann der IFB somit von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften, welche eine doppelte Buchhaltung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen. Die Geltendmachung im Rahmen einer Pauschalierung ist ausgeschlossen.
Welche Wirtschaftsgüter sind begünstigt?
- Investitionen in abnutzbares Anlagevermögen (keine gebrauchten Anlagegüter!)
- betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mind. 4 Jahren
- Zurechnung zum inländischem Betrieb
Welche Wirtschaftsgüter sind nicht begünstigt?
- nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter (z.B. Grund und Boden)
- betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von unter 4 Jahren
- Wirtschaftsgüter, die im Ausland eingesetzt werden
- Wirtschaftsgüter, für die bereits ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen wurde
- Wirtschaftsgüter, für die eine Sonderform der Abschreibung gilt (z.B. PKW, Firmenwert, Gebäude)
- geringwertige Wirtschaftsgüter (bis EUR 1.000,- Anschaffungskosten)
- unkörperliche Wirtschaftsgüter (Ausnahmen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Life Science)
- gebrauchte Wirtschaftsgüter
- Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen, sowie Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen
Wie viel kann man zusätzlich absetzen?
Abhängig von der jeweiligen Investition können ab 1. November 2025 bis voraussichtlich 31. Dezember 2026 bei Anschaffungen/Herstellungen 20 % (statt bisher 10 %) und bei Anschaffungen/Herstellungen im Bereich Ökologisierung 22 % (statt bisher 15 %) an zusätzlichen Betriebsausgaben angesetzt werden.
Es zahlt sich also aus mit eventuellen Investitionen noch bis November 2025 zu warten.
Der Beschluss des Nationalrates erging mit 15.10.2025, die Gesetzwerdung bleibt noch abzuwarten.

