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Gföllnerwald 27 | 4731 Prambachkirchen | Bezirk Eferding

FinanzOnline: verpflichtende elektronische Zustellung von Schriftstücken

Unternehmer:innen, welche zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet sind, erhalten ab 3. September 2025 sämtliche Schriftstücke nur noch über das elektronische Postfach des Finanzamtes.

Um über den Erhalt von Schriftstücken per E-Mail informiert zu werden, sollte in den Grunddaten in FinanzOnline die aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt werden und die E-Mail-Verständigung aktiviert werden.

Alternativ können Sie auch Ihrem Steuerberater eine Zustellvollmacht erteilen, falls diese nicht ohnehin bereits besteht.

Die elektronische Zustellung betrifft folgende Schriftstücke: Bescheide, Mitteilungen, Ersuchen um Ergänzung und auch andere Schriftstücke, die ausschließlich über FinanzOnline zugesellt werden.

Achtung: Sämtliche Schriftstücke, welche in Ihrem Posteingang einlangen gelten als rechtswirksam zugestellt und etwaige Fristen beginnen dann zu laufen (Rechtsmittelfristen, Zahlungsfristen, etc.)!

Löwe Steuer- und Unternehmensberatung GmbH